Die BZO in der sozialen Verantwortung

Die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) versucht das vom Kanton auferlegte Wachstum unter Wahrung der Lebensqualität zu bewältigen. Der Arealbonus spielt dabei ein wichtiges Element zur qualitativen Verdichtung. Die Stadt soll aber auch Lebensraum für SexarbeiterInnen ermöglichen, darum fordert die SP die Streichung der 50 %-Klausel beim Wohnanteil.

Lebensqualität steht allen zu – auch Minderheiten. Für die Sexarbeit heisst das im Rahmen der BZO-Revision Rahmenbedingung zu schaffen, die besseren Schutz und bessere Arbeitsbedingungen bieten. Diese sollen sicherstellen, dass Sexarbeit freiwillig und selbstbestimmt ausgeübt wird. Prostitution ist in der Schweiz ein legales Gewerbe. Die Erfahrungen von Beratungsstellen zeigen aber, dass bestehende Prostitutionsgesetze und Verordnungen Auflagen schaffen, die es den SexarbeiterInnen massiv erschweren, selbständig tätig zu sein und sexuelle Dienstleistungen unter sicheren Bedingungen anzubieten. SexarbeiterInnen werden verdrängt und auf Grund der Illegalität der Kleinstsalon, die durch die jetzige PGVO und BZO hervorgerufen wird, ihrer Anonymität beraubt. Die SP fordert, dass die Stadt Zürich mutig und mit Weitsicht Rahmenbedingungen schafft, die den SexarbeiterInnen einerseits besseren Schutz bieten und andererseits zur Gleichbehandlung der Sexarbeit als legales Gewerbe gegenüber anderen Gewerben beitragen. Dieses Ziel verfolgte die SP indem sie die komplette Streichung der 50 %-Klausel beim Wohnanteil forderte. Der sich abzeichnende Kompromiss, der zumindest eine Ausnahme für Kleinstsalons vorsieht, ist bereits ein wichtiger Schritt.

Die Streichung des Arealbonus schadet den Baugenossenschaften
Im Rahmen der ersten Debatte über die BZO, haben wir uns mit Händen und Füssen gegen Aufzonungen gewehrt, weil die gesetzliche Grundlage für eine Mehrwertabschöpfung noch nicht greift. Eine Abzonung kam aber auch nicht in Frage – die ausgewiesenen Reserven braucht es für eine wachsende Stadt. Die Streichung des Arealbonus können wir daher nicht unterstützten – gerade auch weil es sehr viele Baugenossenschaften treffen würde, welche unsere Partnerinnen bei der Umsetzung des wohnbaupolitischen Grundsatzartikels sind. Wenn Private den Ausnützungsbonus beanspruchen wollen, fordern wir einen angemessenen Anteil an Wohnungen zur Kostenmiete – ein Instrument, das für Um- und Aufzonungen mittlerweile ja sogar Eingang in das kantonale PBG gefunden hat.
Schliesslich zeigt die Diskussion um die Berechnung des Wohnanteils, dass es nicht einfach genügt Wohnzonen einzurichten, sondern dass ihre tatsächliche Nutzung – also für die ständige Wohnbevölkerung – im Zentrum stehen muss.

Die längerfristigen Entwicklungsziele in Zürich müssen durch den Umbau der bestehenden Stadt mittels qualitativer Verdichtung realisiert werden. Dieser Weg stösst vielerorts auf Widerstand – nicht zuletzt auch bei der lokalen Bevölkerung – nicht weil die Verdichtung per se als Notwendigkeit in Frage gestellt wird, sondern aufgrund der Befürchtung eines Verlusts von Lebensqualität. Das gilt es ernst zu nehmen. Eckpfeiler dabei und noch ausstehend im ganzen Prozess, ist der kommunale Siedlungsrichtplan, welcher derzeit auf Basis einer Fraktions-Motion der SP ausgearbeitet wird. Die nächste Herausforderung steht also vor der Tür– wir nehmen sie an: Für ein attraktives, zukunftsfähiges Zürich mit hoher Lebensqualität. Für alle statt für wenige.

 

Weitere Auskünfte erteilen
o Marco Denoth, Co-Präsident SP Stadt Zürich, 079 407 70 77
o Gabriela Rothenfluh, Co-Präsidentin SP Stadt Zürich, 076 367 60 08
o Christine Seidler, Gemeinderätin SP 9, 079 344 60 79