Das ewz als Dienstabteilung der Stadt – weiterhin demokratisch und innovativ

Die SP ist erfreut, dass eine Mehrheit des Gemeinderates heute nicht auf die Vorlage des Stadtrates zur Umwandlung des ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt eintreten wird. Damit setzt der Gemeinderat ein starkes Zeichen: Das ewz soll weiterhin als Dienstabteilung in der Stadtverwaltung bleiben. Für die SP ist dies ein vernünftiger Weg.

Die SP kann die Argumente des Stadtrats, die den Ausschlag zur Weisung gegeben haben – nämlich die Frage der Vertraulichkeit und der Kompetenzen für das ewz – durchaus verstehen, doch erachtet sie es als ungünstig und fragwürdig, einen gewichtigen Schritt wie eine Rechtsformänderung zum jetzigen Zeitpunkt durchführen zu wollen. Wir sind überzeugt, dass es für das ewz und somit für die Stadt einen anderen, besseren Weg gibt.

Der globalisierte Strommarkt ist seit Jahren raschen Entwicklungen und kurzfristigen Veränderungen ausgesetzt, in der Schweiz ist die Marktöffnung nicht abgeschlossen, die Strompreise sind auf einem Rekordtief und die Diskussion über den Atomausstieg und dessen Finanzierung ist im vollen Gang. Das sind zu viele Unbekannte für eine Rechtsformänderung, die vielmehr ein Plus an Sicherheit für das ewz bringen sollte.

Die sich stellenden Fragen in Zusammenhang mit dem veränderten Strommarkt und dem starken nationalen und internationalen Wettbewerb erfordern für das ewz eine geschickte Regelung der Verantwortung, der Kompetenzen und der Vertraulichkeit bei Verhandlungen mit Partnern. Der Vorschlag des Stadtrats löst die Problematik jedoch nicht zufriedenstellend. Denn der vorliegende Vorschlag lässt wichtige Haftungs-fragen offen, etwa darüber, wer bei einem Reaktorunfall die Verantwortung und das (finanzielle) Risiko trägt; voraussichtlich wären das in letzter Instanz auch mit der neuen Rechtsform die Stadt und somit auch die Zürcher Bevölkerung.

Mindestens so wichtig ist für die SP jedoch, dass Zürich mit der neuen Rechtsform die demokratische Kontrolle über das ewz und die Mitsprache bei wichtigen Entscheiden weitgehend aus der Hand geben würde:

 

Der Gemeinderat könnte zwar noch die Strategie des ewz gutheissen, ein aktives Mitgestalten wäre künftig jedoch nicht mehr gegeben.

 

Für den Rat und die Stadtbevölkerung ginge die Mitsprachmöglichkeit bei grossen Investitionen verloren.

 

Die Rechnungsprüfungskommission und die Geschäftsprüfungskommission könnten ihre Oberaufsicht nicht mehr auf angemessene Weise wahrnehmen.

Und schliesslich befürchtet die SP, dass längerfristig nicht mehr für das gesamte Personal das städtische Personalrecht gelten würde für den Fall, dass das ewz einzelne Tätigkeitsbereiche in Tochtergesellschaften auslagert.
Das ewz ist nach wir vor gut aufgestellt, arbeitet professionell und verfolgt eine Strategie, die durchaus im Sinne der SP ist. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Politik das ewz in den vergangenen Jahren wiederholt beauftragt hat, noch stärker im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv sowie auch in neuen Geschäftsfeldern, wie etwa bei den Energiedienstleistungen, tätig zu sein. Diese Stossrichtung soll weiter verfolgt werden.
Ein relevantes Mitspracherecht von Gemeinderat und Bevölkerung dazu ist nur gegeben, wenn das ewz eine Dienstabteilung der Stadt Zürich bleibt. Die Vergangenheit und die aktuelle Situation haben denn auch gezeigt, dass das ewz in der heutigen Rechtsform durchaus in der Lage ist, sich auf dem Energiemarkt zu behaupten und im sich verändernden Umfeld erfolgreich zu bestehen. Das ewz wird als nationaler Player in der Energiewirtschaft wahr- und ernst genommen.

Die SP anerkennt den Wunsch des ewz nach mehr Kompetenzen und Vertraulichkeit bei der Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern. Darum werden wir zusammen mit den Grünen und der AL heute zwei Motionen einreichen, mit denen Rahmenkredite über je 200 Mio. Franken für erneuerbare Energien und für Energiedienstleistungen gefordert werden.