BZO: Es braucht eine Sicherung der Mehrwertabschöpfung
Gestern verabschiedete die Geschäftsleitung der SP Stadt Zürich die Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO). Die SP unterstützt die Teilrevision im Allgemeinen sowie auch den Ansatz der kooperativen Planung und ist überzeugt, dass diese auch dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugute kommt. Jedoch sieht die SP im Bereich der Mehrwertabschöpfung Verbesserungspotential.
An ihrer gestrigen Sitzung verabschiedete die Geschäftsleitung der SP Stadt Zürich die Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO). In ihrer Antwort unterstützt die SP die Stossrichtung der Teilrevision und deren Ansatz der kooperativen Planung. Die SP fordert jedoch neben der Festlegung eines angemessenen Mindestwohnanteils für Kostenmiete die Beachtung der weiteren Programmartikel zur 2000-Watt Gesellschaft und Städte-Initiative. So wird auch bei wechselnden politischen Mehrheitsverhältnissen der Spielraum des Amtes für Städtebau klarer definiert und dem politischen Wind entzogen.
Die SP ist überzeugt, dass die revidierte BZO dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugute kommt, legte in ihrer Vernehmlassungsantwort jedoch ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Rahmenbedingungen für die Wohnbaugenossenschaften weiter verbessert werden.
Die im Raumplanungsgesetz vorgeschriebene Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen genügt für städtische Verhältnisse nicht. Daher muss für die BZO auf kantonaler Ebene eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die den Gemeinden auch bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabschöpfung ermöglicht. Dadurch kann der Infrastrukturausbau – beispielsweise bei der Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel – refinanziert werden. Daher wird die SP Stadt Zürich Möglichkeiten prüfen, wie im Kanton Zürich eine Mehrwertabschöpfung auch bei Um- und Aufzonung erreicht werden kann.