Ja zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz

Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz ist ein ausgewogener und breit abgestützter Kompromiss, der die Anforderungen für den Erwerb des Bürgerrechts vereinheitlicht und damit für faire Einbürgerungsverfahren im ganzen Kanton sorgt.

«Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz, über welches die Zürcherinnen und Zürcher am 15. Mai abstimmen, ist ein ausgewogener und breit abgestützter Kompromiss», so EVP-Kantonsrat Walter Meier an der Medienkonferenz des Ja-Komitees vom Donnerstag. Wie breit abgestützt die Vorlage ist, zeigte schon die Medienkonferenz selbst, an der Vertreterinnen und Vertreter von SP, FDP, GLP, Grünen, Mitte, EVP, AL und den Secondas Zürich ihre Argumente für ein Ja vorstellten.

Von links nach rechts: Walter Meier (EVP), Isabel Garcia (Secondas), Michael Biber (FDP), Karin Fehr (Grüne), Sonja Gehrig (GLP), Sibylle Marti (SP), Anne-Claude Hensch Frei (AL), Jean-Philippe Pinto (Die Mitte)
Von links nach rechts: Walter Meier (EVP), Isabel Garcia (Secondas), Michael Biber (FDP), Karin Fehr (Grüne), Sonja Gehrig (GLP), Sibylle Marti (SP), Anne-Claude Hensch Frei (AL), Jean-Philippe Pinto (Die Mitte)

Heute sind die Anforderungen für den Erwerb des Bürgerrechts z.T. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz vereinheitlicht die Vorgaben für den gesamten Kanton. «Die Chancen auf eine Einbürgerung dürfen nicht vom Wohnort abhängen. Mit einheitlichen Vorgaben sorgt das Kantonale Bürgerrechtsgesetz für faire Einbürgerungsverfahren im ganzen Kanton», so SP-Kantonsrätin Sibylle Marti.

 

Die Zürcher Kantonsverfassung verlangt, den Erwerb des Bürgerrechts in einem Gesetz zu regeln. Dieser Verfassungsauftrag wird mit dem Kantonalen Bürgerrechtsgesetz erfüllt. Dabei orientiert sich das neue Gesetz inhaltlich an der bereits bestehenden Einbürgerungsverordnung, wie Michael Biber, Kantonsrat und Gemeindepräsident der FDP ausführte: «Die zuständigen Stellen der Gemeinden und des Kantons sind mit den in der Einbürgerungsverordnung festgelegten Prozessen bereits gut vertraut. Diese bewährten Abläufe werden mit dem Kantonalen Bürgerrechtsgesetz beibehalten.»