Verkaufsverbot für Surprise:

Eine unmenschliche Behördenschikane

Die kantonalen Behörden haben wieder einmal ein Verbot erlassen: Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen das Strassenmagazin Surprise ab sofort nicht mehr verkaufen. Das Verbot ist so unsinnig, wie unsinnig nur sein kann.

Die bürgerlichen Parteien verlangen von den Ausländerinnen und Ausländern völlig zu Recht, dass sie sich korrekt verhalten. Sie sollen sich an die Gesetze halten, Eigeninitiative zeigen statt die Staatskasse zu belasten, sich auch für einfache Jobs nicht zu schade sein, und selbstverständlich keine Straftaten
begehen. So weit, so gut.

Genau diese Forderungen haben die rund vierzig Asyl Suchenden, welche das Strassenmagazin Surprise verkauft haben, mustergültig erfüllt: Sie zeigten Eigeninitiative und Einsatz, sie standen auch bei bitterer Kälte stundenlang an ihren Standplätzen, und sie hielten sich an alle Gesetze.

Trotzdem hat die bürgerliche Bürokratie zugeschlagen: Die Asyl Suchenden im Kanton Zürich dürfen – anders als in den meisten anderen Kantonen – keine Strassenmagazine mehr verkaufen.

Dieser Entscheid ist völlig unverständlich. Zum einen zeugt er von einer geradezu erschreckenden Kaltherzigkeit und Unmenschlichkeit: Ohne sachlichen Grund entreisst die bürgerliche Bürokratie vielen Menschen ihr bescheidenes Einkommen und die geregelte Tagesstruktur. Zum anderen ist der Entscheid aber auch unsinnig: Wenn man den Menschen ihr Einkommen wegnimmt, das sie durch legale Arbeit verdient haben, so
erhöht man die Sozialkosten – und treibt nicht zuletzt auch manche Menschen in die Kriminalität. Davon profitiert niemand – ausser den Angstmachern.

So geht offenbar rechte Politik: Man verursacht Kriminalität und Sozialkosten, und hinterher gibt man den Linken die Schuld daran. Was für eine Heuchelei!