Ohne Strom kein Licht – Spekulationsverbot fürs EWZ

Äusserst spannend war gestern die zweistündige Debatte im Gemeinderat zum ewz und zur Ausweitung seiner Kompetenzen. Bis vor ein paar Jahren war die Welt fürs ewz noch in Ordnung: Als Monopolist wusste es genau, wie viel Strom es produzieren musste, um die Nachfrage der KundInnen zu befriedigen. Eine sichere Sache war das damals.

Die Zeiten haben sich seither geändert. Im teilliberalisierten Schweizer Strommarkt können GrosskundInnen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh heute ihren Stromlieferanten frei wählen. Davon spürte das ewz relativ lange nicht viel, da die ewz-Tarife unter dem Martkpreis lagen und für die ewz-KundInnen kein Anreiz bestand, die Grundversorgung zu verlassen.

Seit einigen Jahren zeigt sich nun aber zunehmend ein Kundenabgang. Grund ist der Sinkflug des Marktpreises, der heute deutlich unter den Gestehungskosten liegt. Um im veränderten freien Markt weiterhin professionell und mit gleich langen Spiessen wie seine Mitkonkurrenten auftreten zu können, beantragte das ewz dem Gemeinderat eine Anpassung des Energiereglements mit mehr Kompetenzen.

Gerade das Spekulationsverbot hatte einen schweren Stand im Rat, doch fand es schliesslich, dank ein paar Abwesenheiten auf bürgerlicher Seite, eine knappe Mehrheit. Zum Glück, denn ohne hätte die SP die Weisung in der Schlussabstimmung abgelehnt. Diese ist in ein paar Wochen. Bleibt zu hoffen, dass das Blatt sich dann nicht nochmals wendet, sondern die Weisung im Rat eine Mehrheit erhält und das ewz sich demnächst gestärkt den neuen Herausforderungen stellen kann.